Geschäftstätigkeit im Ausland

Entschließen Sie sich, auch international tätig zu sein, bieten sich für Ihr Unternehmen vollkommen neue Chancen. Allerdings besteht eine Unsicherheit darin, dass Sie sich möglicherweise auf eine ausländische Rechtsordnung einlassen müssen.

Wir loten für Sie aus, inwiefern es möglich ist, deutsches Recht zu vereinbaren oder inwieweit beispielsweise das UN-Kaufrecht eine ausgewogene Lösung bieten kann. Dazu entwerfen wir Ihnen geeignete (auch mehrsprachige) Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Bei Verhandlungen können wir nicht nur eventuell bestehende Sprachbarrieren überbrücken, sondern durch die Erläuterung des Zwecks vertraglicher Regelungen und die neutrale Berücksichtigung der Belange Ihrer Verhandlungspartner auch Vertrauen schaffen. Wenn notwendig, ermitteln wir für Sie geeignete Berater im Ausland und stellen mit ihnen Kontakt her.

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