Abwicklung von Transaktionen aus dem Ausland

Zahlreiche Vorgänge, wie etwa Verträge über den Kauf, Verkauf oder die Beleihung von Immobilien oder sämtliche Eingaben zum Handelsregister müssen in Deutschland notariell beurkundet / beglaubigt werden. Die Einhaltung solcher Erfordernisse kann sich schwierig gestalten, wenn es Ihnen nicht möglich ist, bei einem deutschen Notar zu erscheinen oder wenn der Nachweis der Existenz Ihrer nicht in Deutschland registrierten Gesellschaft und der Vertretungsberechtigung der entsprechenden Organe (insbesondere in common-law-Staaten) entsprechend deutschen Formerfordernissen geführt werden muss. Dies kann zu erheblichen Verzögerungen von Transaktionen führen oder deren Durchführung insgesamt gefährden.

Ähnliche Probleme stellen sich auch bei Kontoeröffnung und bei der Beantragung von Finanzierungen im Rahmen der know your client Prüfungen von Banken.

Wir beraten Sie dazu, wie Sie aus dem Ausland Formerfordernisse nach deutschem Recht einhalten können und welche Unterlagen Sie für Ihre nicht deutsche Gesellschaft vorlegen müssen.

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